Immobilie geerbt – wir geben Ihnen Klarheit, bevor Sie entscheiden.
Kostenlose Orientierung, realistische Bewertung und persönliche Ansprechpartner.



Regionale Expertise
Von Köln bis Königswinter,
von Siegburg bis Sankt Augustin
Persönlicher Ansprechpartner
Wir verbinden Tradition, Zukunft und persönliche Nähe zu unseren Kunden.
30 Jahre Erfahrung
Vertrauen Sie auf 3 Jahrzehnte Immobilienerfahrung.
So finden Sie die beste Lösung
Für Ihr geerbtes Haus
Was ist meine Immobilie wert?
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Fristen, Kosten & Pflichten im Blick behalten
Ihr Ansprechpartner
Peter Kittlaus
Telefon: 01717106184
Genau hier setzen wir an.
Wir geben Ihnen eine klare, sachliche Grundlage, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Ihre Optionen mit der Erbimmobilie
behalten, vermieten oder verkaufen?
Grundsätzlich haben Sie drei Wege:
Immobilie
verkaufen
Eigennutzung oder
langfristige Planung
Ohne Marktwert keine gute Entscheidung
Ob behalten, vermieten oder verkaufen:
Der realistische Marktwert ist immer die Grundlage.

Erste Orientierung bei einer Erbimmobilie
Nach einer Erbschaft stehen Sie häufig vor mehreren Entscheidungen gleichzeitig:
- Erbe annehmen oder ausschlagen?
- Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?
- Was passiert in einer Erbengemeinschaft?
- Welche Steuern oder laufenden Kosten können entstehen?
Statt direkt in den Verkaufsmodus zu springen, hilft ein klarer Überblick:
- Rechtliche Situation klären (Erbschein, Testament, Grundbuch)
- Finanzielle Rahmenbedingungen prüfen (Schulden, laufende Kosten, mögliche Steuern)
- Immobilienwert einschätzen, um fundiert entscheiden zu können, ob sich behalten, vermieten oder verkaufen lohnt
Kurz erklärt:
rechtliche Grundlagen im Erbfall
„Für den Verkauf einer geerbten Immobilie ist in der Regel entscheidend, dass die Erbfolge eindeutig nachgewiesen ist und der Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.“
– Unser Fachanwalt für Erbrecht
Wichtige rechtliche Eckpunkte:
- Nachweis der Erbfolge: Notarielles Testament oder Erbvertrag, ansonsten häufig Erbschein nötig.
- Grundbuch: Für einen Verkauf muss der/die Erben in der Regel als Eigentümer im Grundbuch stehen.
- Erbengemeinschaft: Entscheidungen (z. B. Verkauf) müssen gemeinsam getroffen werden – das kann Abstimmungsbedarf und Konflikte bedeuten.
- Steuern: Je nach Konstellation können Erbschaftsteuer und ggf. Spekulationssteuer eine Rolle spielen.
Die detaillierte rechtliche Einordnung erfolgt idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht. Die Seite hier gibt Ihnen die erste Struktur, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Nächste Schritte:
Kostenlose Checkliste für Erbimmobilien
Mit unserer kompakten Checkliste behalten Sie den Überblick über die wichtigsten Punkte nach einer Immobilienerbschaft:
- Unterlagen & Nachweise (Erbschein, Testament, Grundbuch)
- Erste Bestandsaufnahme von Zustand & Kosten
- Entscheidungswege: behalten, vermieten, verkaufen
- Hinweise zu Fristen & typischen Stolpersteinen
- Vorbereitung auf Gespräche mit Makler, Steuerberater & Anwalt

FAQ
Erbstreit in der Erbgemeinschaft
Schon als Alleinerbe müssen Sie sich mit vielen komplexen Herausforderungen auseinandersetzen, statt zur Ruhe kommen zu können. Ist eine Erbengemeinschaft involviert, steigt der Druck weiter und Streit ist oft vorprogrammiert.
Kommen bei einer Hauserbschaft mehrere Erben ins Spiel, ist die Beantragung eines Erbscheins beim Amtsgericht umso wichtiger, denn er:
- ist offiziell anerkannt
- legt alle berechtigten Erben und deren Anteile an der Erbschaft offen
- hilft dabei, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden
Für mehrere Erben ist sowohl die Beantragung eines gemeinsamen Erbscheins möglich als auch ein Teilerbschein, wenn nur einer seinen Erbteil ausweisen lassen will.
Innerhalb einer Erbengemeinschaft sind alle Personen so lange gemeinsame Eigentümer des Erbes, bis ein Testamentsvollstrecker oder das Nachlassgericht das Erbe für auseinandergesetzt erklärt. Wichtig währenddessen: Sie müssen alle einvernehmlich entscheiden und handeln, egal ob das Haus selbst genutzt, verkauft oder vermietet werden soll.
Damit nicht genug, haften Sie in einer Erbengemeinschaft automatisch für die Verbindlichkeiten Ihrer Miterben. Wenn sich zum Beispiel aufgrund einer Erbauseinandersetzung Betriebskosten, kommunale Gebühren etc. ansammeln, für die einzelne Miterben nicht die finanziellen Mittel haben, werden die anderen Miterben von den Gläubigern zur Kasse gebeten. Es ist also ratsam, eine Erbengemeinschaft so früh wie möglich wieder aufzulösen, indem Sie zum Beispiel Miterben auszahlen, um alleiniger Eigentümer des geerbten Hauses zu werden oder durch den einvernehmlichen Verkauf bzw. die Vermietung an einen Dritten.
Geerbetes Haus selber nutzen?
Vor allem, wenn die verstorbene Person ein Elternteil oder der Lebenspartner war, entscheiden sich die Hinterbliebenen oft für die Selbstnutzung des geerbten Hauses. Dabei gibt es jedoch einiges abzuwägen.
Wenn Sie die geerbte Immobilie selbst nutzen möchten, kann Ihnen das unter gewissen Umständen in Bezug auf die Erbschaftssteuer Vorteile verschaffen. Gleichzeitig kommen aber auch viele Verpflichtungen auf Sie zu. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob das geerbte Haus Ihren Wohnbedürfnissen und Zukunftsplänen auch noch in einigen Jahren gerecht wird. Einige Aspekte, die Sie dabei berücksichtigen sollten, haben wir für Sie zusammengestellt:
- Bietet das geerbte Haus genug Platz, auch falls sich die Familie vergrößert?
- Muss aus energetischen Gründen saniert werden und falls ja, wie teuer wird das?
- Welche monatlichen Betriebskosten kommen auf Sie zu?
- Welche Kosten für Umzug und Einrichtung fallen eventuell an?
- Haben Sie die Mittel, Ihre Miterben auszuzahlen, falls Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind?
TIPP: Wenn der Wert des geerbten Hauses den gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt, wird für die Differenz Erbschaftssteuer fällig. Welcher Freibetrag auf Sie zutrifft, entscheidet Ihr Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Für den geerbten Vermögensanteil, der diesen Freibetrag übersteigt, zahlen Sie den Steuersatz, der für Ihre Steuerklasse gilt. Fragen Sie uns nach den aktuellen Zahlen und Regelungen!
Geerbetes Haus vermieten?
Nicht immer passt das geerbte Haus in die eigenen Pläne: Es ist zu klein oder zu groß, muss teuer saniert werden, die Erbschaftssteuer ist zu hoch oder der Unterhalt zu teuer. In diesen Fällen können sich der Verkauf oder die Vermietung eher rentieren.
Vor allem Immobilienerben, die finanziell nicht auf den Verkaufserlös angewiesen sind, entscheiden sich oft für die Vermietung. Dann können sie damit attraktive Mieterträge erzielen und Kapital aufbauen. Allerdings bringt die Vermietung auch etliche Verpflichtungen mit sich und muss finanziell gut kalkuliert werden.
Auf folgendes sollten Sie zum Beispiel achten:
- Sie dürfen die Mieten nicht beliebig erhöhen, sondern müssen sich an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Fristen halten.
- Mieteinnahmen sollten nicht nur die Betriebs- und Verwaltungskosten decken, sondern auch eine Rendite auf das gebundene Kapital erlauben.
- Für die Lösung von Schwierigkeiten mit dem geerbten Haus oder dem Mieter sind Sie oder ein von Ihnen bezahlter Verwalter zuständig.
- Modernisierungen, Neuvermietungen, Betriebskostenabrechnungen und viele weitere Aufgaben fallen in Ihr Aufgabengebiet.
Geerbetes Haus verkaufen?
Für die meisten Erben stellt sich der Verkauf als lukrativer heraus – sofern die Immobilie nicht bereits vermietet ist. Denn dann gelten nochmal besondere Bedingungen.
Bei vielen geerbten Häusern handelt es sich um ältere Objekte, die zuerst zeit- und kostenaufwändig modernisiert werden müssen. Auch werden freie Häuser vom Wert her meist höher eingestuft als vermietete Häuser. Zudem suchen immer mehr Menschen nach Eigentum statt Mietobjekten, was die Kaufpreise meist nach oben treibt, so dass hier sehr gute Erlöse winken. Erben, die erst vermieten und später verkaufen möchten, müssen auch Preisabstriche in Kauf nehmen, weil die neuen Eigentümer eben nicht frei über die Immobilie verfügen können.

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