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Mietverwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen, die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
  • Erledigung des erforderlichen Schriftverkehrs.
  • Führung aller erforderlichen Verhandlungen mit Mietern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
  • Verhandlung mit Behörden und Dritten.
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Aushändigung von Kopien des Schriftverkehrs.
  • u.v.m

Kaufmännische Betreuung

  • Wir legen im Auftrag des Eigentümers bei einer deutschen Bank oder Sparkasse ein Mietkonto, lautend auf den Namen des Eigentümers, an. Auf Wunsch wird auch ein bestehenden Bankkonto des Eigentümers benutzt, über welches der Verwaltung alleinige Verfügungsberechtigung zu erteilen ist.
  • Einziehung der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten und Verbuchung der Beträge.
  • Zahlung sämtlicher, das Mietobjekt betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstige Aufwendungen aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nach Prüfung von Rechnungen und Gebührenbescheiden auf rechnerische und sachliche Richtigkeit.
  • Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung für die Mieter.
  • Anlage und Abrechnung der Kaution bei ein- bzw. ausziehenden Mieter.
  • Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens bei Zahlungsverzug des Mieters.
  • Erwirken von gerichtlichen Mahnbescheiden.
  • Betreuung eines Rechtsstreites mit einem Mieter.
  • Quartals- und Jahresabrechnung für den Eigentümer/Steuerberater.
  • ggfs. enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
  • u.v.m.

Technische Betreuung

  • Veranlassung notwendiger Instandhaltungen im Einvernehmen mit dem Eigentümer, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und der darin vermieteten Räume zu erhalten.
  • Mindestens jährliche Begehung des Gebäudes zur Feststellung technischer Mängel nebst Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.
  • Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe bei Mieterwechseln.
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen unter Hinzuziehung einer Fachfirma.
  • u.v.m.

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Peter Kittlaus IVD
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